Der Vermittler unterliegt der Kotrolle der IVASS | https://www.ivass.it/ Frena & Partner GmbH ist eingetragen im Register der Versicherungsvermittler RUI. | https://servizi.ivass.it/RuirPubblica/ Nummer der Eintragung: A000011800 Datum der Eintragung: 1. Februar 2007
Vorvertragliche Informationen
Vor Vertragsunterzeichnung nehmen Sie bitte prüfend Einsicht in das jeweilige Informationsheft zum Versicherungsvertrag, erhältlich in unserer Agentur.
Beschwerden
Die Beschwerden welche das Verhalten des Agenten (einschließlich der Angestellten und Mitarbeiter) betreffen, können auf unterschiedliche Wege bei der Agentur eingebracht werden: Frena & Partner GmbH Bruneckerstr 21a 39030 St. Lorenzen (BZ) Fax 0474 476 062 E-Mail:info@frena-partner.com PEC E-Mail:frena-partner@pec.it
So reichen Sie Ihre Beschwerde bei der Versicherungsgesellschaft ein:
Sollte der Beschwerdeführer mit dem Ergebnis der Beschwerde nicht zufrieden sein oder sollte er innerhalb einer Frist von maximal 45 Tagen keine Antwort erhalten, so kann er sich an die italienische Versicherungsaufsicht IVASS, Abteilung Verbraucherschutz (Servizio Tutela del Consumatore), Via del Quirinale 21, 00187 Roma, Fax 0039-06.42.133.206, PEC-Mail: tutela.consumatore@pec.ivass.it wenden. Der italienischen Versicherungsaufsicht (IVASS) können Beschwerden vorgetragen werden, um die Einhaltung der Vorschriften des Codice delle Assicurazioni Private (Italienisches Versicherungsgesetz), der jeweiligen Umsetzungsbestimmungen, des Codice del Consumo (Verbraucherschutzgesetz) in Bezug auf den Fernabsatz von Finanzdiensteistungen durch Versicherungs- und Rückversicherungsgesellschaften, Vermittlern und Sachverständigen gegenüber dem Verbraucher, sowie der Lösung von grenzüberschreitenden Streitigkeiten feststellen zu lassen.
Die Beschwerde an die italienische Versicherungsaufsicht IVASS muss folgende Daten enthalten:
Die Beschwerde kann über das entsprechende Online-Formular auf der Internetseite der italienischen Versicherungsaufsicht (https://www.ivass.it/consumatori/reclami/Allegato2_Guida_ai_reclami.pdf) eingereicht werden. Bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten kann die Beschwerde an die Versicherungsaufsicht IVASS oder direkt an die zuständige ausländische Schlichtungsstelle gerichtet werden. Hierzu kann ein Antrag zur Schlichtung an die FIN-NET gestellt oder die zuständige ausländische Schlichtungsstelle auf der Internetseite http://www.ec.europa.eu./fin-net ermittelt werden. Davon unberührt bleiben die Möglichkeiten, jedenfalls den Rechtsweg zu beschreiten, sowie die Möglichkeit auf alternative Mittel zur Streitbeilegung zu greifen, wie z.B. - Mediation (gemäß gesetzesvertretendes Dekret 28/2010): ein Verfahren zur Beilegung eines Konfliktes, das mit Unterstützung eines Rechtsanwalts bei den dafür vorgesehen Mediationsgremien durchgeführt wird. - Verhandlungsverfahren mit anwaltlichem Beistand (gemäß Gesetzdekret 132/2014): Vereinbarung eines Verhandlungsabkommens in dem die Parteien übereinkommen, bei der einvernehmlichen Lösung des Streitfalles mit Unterstützung von Rechtsanwälten, zusammenzuarbeiten. - Sachverständigenverfahren (sofern vertraglich vorgesehen): die Parteien können schriftlich vereinbaren, dass Ursache und Höhe des Schadens von Sachverständigen ermittelt werden sollen.